Stand: 1. Januar 2020.
Ein Brexit-Abkommen wurde mit der EU grundsätzlich vereinbart, allerdings müssen das Vereinigte Königreich und die EU die Austrittsvereinbarungen noch genehmigen und unterzeichnen sowie neue Regelungen für die Zeit nach dem Brexit aushandeln. Das Vereinigte Königreich könnte weiterhin ohne Abkommen („no-deal”) austreten, falls die Austrittsvereinbarung nicht bis Ende Januar 2020 gebilligt wird.
Die Austrittsvereinbarung enthält eine Regelung zu den Bürgerrechten während einer Übergangs-/Umsetzungsphase ab dem Tag nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs. In diesem Zeitraum (der voraussichtlich bis Jahresende andauert) können EU-Bürger und ihre Familienangehörigen unter denselben Bedingungen wie bisher nach Großbritannien einreisen und dort bleiben. Das Vereinigte Königreich hat mit Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz separate Bedingungen ausgehandelt, die in eine ähnliche Richtung gehen.
Für Schüler, die sich derzeit in Großbritannien aufhalten oder im Schuljahr 2019/2020 einreisen, gilt: EU-Bürger, Nicht-EU-EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige können nach dem Brexit weiterhin mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Großbritannien einreisen (wobei Nicht-EU-EWR-Bürger in einem „No-Deal”-Szenario keinen Personalausweis verwenden können).
Wird die Austrittsvereinbarung ratifiziert, können EU-, Nicht-EU-EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familien, die sich bereits vor dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs im Land befinden, sowie diejenigen, die während der Übergangsphase einreisen, im Rahmen des EU Settlement Scheme eine Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien beantragen. Dies ist erforderlich, wenn sie nach Ende der Übergangsphase in Großbritannien bleiben möchten.
In einem „No-Deal”-Szenario wird das Settlement Scheme deutlich eingeschränkter funktionieren. Für Schüler, die 2021–22 zum Studium nach Großbritannien kommen, wird es ein neues Einwanderungssystem geben (voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021). Wer ab Januar 2021 zum Studium nach Großbritannien kommen möchte, muss einen Antrag gemäß der dann geltenden Kategorie der Einwanderungsbestimmungen stellen.
Dies ist der aktuelle Stand der Empfehlungen, doch je nach Entwicklung kann sich alles ändern. Sicher ist: Britische Internate entwickeln neue Anreize, um europäische Schüler zu gewinnen und die Auswirkungen des Brexits auf ihre Anmeldezahlen und Schulfinanzen abzufedern. Die Initiativen reichen von dringender Visahilfe über private Krankenversicherungen bis hin zu Zuschüssen für Uniformen und Bücher. Einige Schulen erwägen, die Visagebühren von über 500 £ für Eltern zu übernehmen, und viele verbessern ihre eigenen Kompetenzen im Umgang mit dem sich schnell ändernden Visasystem.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind auf ein britisches Internat zu schicken, aber Bedenken wegen der Auswirkungen des Brexits haben, rufen Sie uns gerne an oder füllen Sie das Anfrageformular auf der Startseite aus.